Wesenstest
Wesenstest nach §13 NHundG für gefährliche Hunde
Wesenstest
Wesenstest nach §13 NHundG für gefährliche Hunde

Wesenstest durch die Praxis für Verhaltensmedizin

Verhaltensmedizinische Untersuchung und speziell zugeschnittene Verhaltenstherapie

Empfehlungen nach einem Beißvorfall

Leider kommt es immer häufiger nach Auseinandersetzungen unter Hunden oder arttypischem Aggressionsverhalten von Hunden zu der Gefährlichkeits-Feststellung bzw. zur Anordnung zum Wesenstest durch die Behörde. Das Niedersächsische Hundegesetz sieht eine Überprüfung von Hunden vor, die Menschen oder andere Hunde bzw. Tiere verletzt haben, unabhängig von der Rasse. Niedersachsen führt keine Rasselisten.

Sollte Ihr Hund gebissen haben, empfehlen wir auch ohne Anzeige schnellstmöglich fachliche Unterstützung zu suchen. Eine verhaltensmedizinische Untersuchung und eine speziell zugeschnittene Verhaltenstherapie kann Ihnen helfen, ihren Hund besser einschätzen und sicherer führen zu können.

Wer bestimmt eigentlich, wann ein zum Hund Wesenstest muss?

Kommt es nach einem Vorfall, in dem ein anderes Tier oder ein Mensch zu Schaden gekommen ist zur Anzeige, übernimmt das zuständige Veterinäramt bzw. der Amtstierarzt den Fall und prüft den Fall nach dem Hundegesetz. Wird ein Hund durch die Behörde als „gefährlich“ eingeschätzt können viele Auflagen auf den Halter zukommen:

  • Zum einen dürfte der Hund nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden und jeder, der mit dem Hund rausgeht müsste eine praktische Sachkundeprüfung mit dem betreffenden Hund ablegen
  • Innerhalb von 3 Monaten müsste ein absolvierter Wesenstest bei der Behörde vorgelegt werden. Eine Verlängerung der Frist auf max. 6 Monate ist auf Antrag möglich.
  • Auch könnte eine erhöhte Hundesteuer erhoben werden.

Kommt man diesen Auflagen nicht nach, kann die Hundehaltung verboten werden und der Hund könnte beschlagnahmt werden.

Voraussetzungen, Anmeldung und Preise

Voraussetzungen: Das Halten eines gefährlichen Hundes wird nach §11 und 12 NHundG nur Personen gewährt, die über ein Führungszeugnis bei der Behörde Ihre „Zuverlässigkeit“ nachweisen können und auch eine „persönliche Eignung“ für das Halten vorliegt. Neben den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben setzen wir besonders auf Ihre Motivation in der Arbeit mit Ihrem Hund.

Kosten: 650 € inkl. Gutachten und Mwst.

Termine: Bitte melden Sie sich telefonisch bei Dr. Maria Meyer (siehe Kontaktbereich auf dieser Seite) zur Abstimmung eines Termins.

Der Niedersächsische Wesenstest

Die Situationen werden in schneller Abfolge absolviert. Es handelt sich dabei um viele Alltagssituationen, in denen der Hund mit fremden Menschen und Hunden konfrontiert wird.

Vorbereitung auf den Wesenstest durch die Hundeschule Wunstorf

In einem gemeinsamen Beratungsgespräch klären wir offene Fragen und entscheiden, ob ein Training vor dem abzulegenden Wesenstest sinnvoll ist. Das Training wird durch einen spezialisierten Trainer durchgeführt und erfolgt immer außerhalb des Prüfungsgeländes, sodass Sie und Ihr Hund verschiedene Orte kennenlernen. So wird es Ihnen als Team leichter fallen die gelernten und auftrainierten Übungen mühelos in den Alltag zu übertragen.

Eine gute Maulkorbgewöhnung kann  hilfreich sein und sorgt für Sicherheit in engen oder unübersichtlichen Situationen. Gerne können Sie von uns eine detaillierte Anleitung zur Maulkorbgewöhnung anfordern. Ein vorausschauendes Handeln wie vorsorgliches Anleinen des Hundes an nicht gut einsehbaren Plätzen oder das alleinige Öffnen der Haustür minimiert das Risiko eines Zwischenfalls ebenfalls erheblich.

Wir empfehlen rechtlichen Beistand

Im Falle einer Anzeige empfehlen wir anwaltliche und auf das Fachgebiet spezialisierte Hilfe z. B. durch die Anwältin Ines-Maria Pfeiffer aus Hemmingen aufzusuchen. Sie ist Spezialistin für Tierrecht und gefährliche Hunde https://www.recht-pfeiffer.de/

Unser Angebot

Vorbereitung und Abnahme des Wesenstests durch die Praxis für Verhaltensmedizin

Gerne unterstützen bei der Vorbereitung des Wesenstest, führen eine Abnahme durch, verfassen Gutachten und beraten Sie rund um das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden.

Anmeldung und Preise

Voraussetzungen, Anmeldung und Kosten

Voraussetzungen: Das Halten eines gefährlichen Hundes wird nach §11 und 12 NHundG nur Personen gewährt, die über ein Führungszeugnis bei der Behörde Ihre „Zuverlässigkeit“ nachweisen können und auch eine „persönliche Eignung“ für das Halten vorliegt. Neben den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben setzen wir besonders auf Ihre Motivation in der Arbeit mit Ihrem Hund.

Kosten: 650 € inkl. Gutachten und Mwst.

Termine: Bitte melden Sie sich telefonisch bei Dr. Maria Meyer (siehe Kontaktbereich auf dieser Seite) zur Abstimmung eines Termins.

Praxis für Verhaltensmedizin

Dr. med. vet. Maria Meyer

Durch meine langjährige gutachterliche Tätigkeit und ständige Weiterbildung können Sie sich mir und meinem gut eingespielten Team ohne Bedenken anvertrauen. Die Testsituationen werden entsprechend der Vorgaben des Gesetzes durchgeführt. Gutachten werden nach einer objektiven Diagnostik inkl. Videodokumentation verschriftlicht.

Mein routiniertes Team erschafft eine angenehme Wesenstest Atmosphäre durch den fairen, respektvollen Umgang für Mensch und Hund. Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit uns auf, nachdem das Schreiben der Behörde oder ein Anhörungstermin bei Ihnen eingegangen ist, um die verbleibende Zeit so gut wie möglich nutzen zu können.

Praxis für Verhaltensmedizin

Dr. med. vet. Maria Meyer

Durch meine langjährige gutachterliche Tätigkeit und ständige Weiterbildung können Sie sich mir und meinem gut eingespielten Team ohne Bedenken anvertrauen. Die Testsituationen werden entsprechend der Vorgaben des Gesetzes durchgeführt. Gutachten werden nach einer objektiven Diagnostik inkl. Videodokumentation verschriftlicht.

Mein routiniertes Team erschafft eine angenehme Wesenstest Atmosphäre durch den fairen, respektvollen Umgang für Mensch und Hund. Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit uns auf, nachdem das Schreiben der Behörde oder ein Anhörungstermin bei Ihnen eingegangen ist, um die verbleibende Zeit so gut wie möglich nutzen zu können.

Kontakt

Anfragen zur Hundeschule Wunstorf

Erstanfragen, Kurs- & Trainingsplanung
Sie haben eine Erstanfrage (z. B. Einstieg in Welpen- oder Junghundekurse), eine Anfrage für ein Einzeltraining oder sind bereits Mitglied in unserer Hundeschule und haben Fragen zur Trainingskoordination, der Kursplanung oder dem Kauf von Trainingskarten? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an:

Sabine Kiwitt
Tel.: +49 (0)179 496 1667
E-Mail: kiwitt@hundeschule-wunstorf.de

Einzelstunden, Verhaltenstherapie & Hundeführerschein
Allgemeinen Beratungen (z. B. Welpenkauf), zur Praxis für Verhaltensmedizin (z. B. Problemhunde, Wesenstest), Chiropraktik und Hundeführerschein (Sachkundenachweis und praktische Prüfung) richten Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular an:

Training für Mensch und Hund
Hundeschule und Praxis für Verhaltensmedizin
Inh. Dr. med. vet. Maria Meyer
Tierärztin
Tel.: +49 (0)179 496 1667
E-Mail: info@hundeschule-wunstorf.de

    Mit dem Eintrag Ihrer Kontaktdaten erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Wir nutzen die Daten um wiederum mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können und Ihre Anfragen zu beantworten. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

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