Wesenstest
Wesenstest nach §13 NHundG für gefährliche Hunde
Wesenstest
Wesenstest nach §13 NHundG für gefährliche Hunde

Wesenstest durch die Praxis für Verhaltensmedizin

Ziele des Wesenstests

Halteerlaubnis für gefährliche Hunde

Nach §10 NHundG Abs. 1 Nr. 2 erlangt ein Hundebesitzer für einen als gefährlich eingestuften Hund nur dann eine Haltererlaubnis, sofern er über einen Wesenstest ein sozialverträgliches Verhalten des Hundes nachweisen kann.  §13 NHundG Abs. 1 legt dazu fest, dass dieser nur durch ein Fachministerium oder zugelassener Tierärzte mit vertieften Kenntnissen und Erfahrungen in der Verhaltenstherapie auf Antrag durchgeführt werden darf.

Wer bestimmt eigentlich, wann ein zum Hund Wesenstest muss?

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) regelt in seinen Paragraphen 7-10 die gesetzlichen Vorgaben in Niedersachsen für das Anzeigen und Halten von „gefährlichen Hunden“. Anders als in anderen Bundesländern erfolgt die Einstufung eines Hundes dabei nicht anhand der weitbekannten Rasseliste, sondern wie in §7 NHundG festgelegt, durch die jeweilige, örtliche Fachbehörde/Verwaltung. Meistens sind es Anzeigen Dritter oder Vorfälle mit dem eigenen bzw. anderen Hund, die die Behörden aufmerksam machen und einen Wesenstest einfordern.

Wir empfehlen rechtlichen Beistand

Im Falle einer Anzeige empfehlen wir anwaltliche und auf das Fachgebiet spezialisierte Hilfe z. B. durch die Anwältin Ines-Maria Pfeiffer aus Hemmingen aufzusuchen. Sie ist Spezialistin für Tierrecht und gefährliche Hunde https://www.recht-pfeiffer.de/

Fristen für das Wesensgutachten

Nach Auflage durch eine Fachverwaltung/Behörde bzw. nach Antrag auf das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes wird ab dem Tag der Antragsstellung eine Frist von 3 Monaten zur Vorlage eines Wesensgutachtens gewährt. Diese Frist kann auf Antrag einmalig um weitere 3 Monate verlängert werden. Wird auch dann kein Gutachten vorgelegt erlischt die befristete Halteerlaubnis.

Vorbereitung und Abnahme des Wesenstests durch die Praxis für Verhaltensmedizin

Gerne unterstützen bei der Vorbereitung des Wesenstest, führen eine Abnahme durch, verfassen Gutachten und beraten Sie rund um das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden.

Voraussetzungen, Anmeldung und Preise

Voraussetzungen: Das Halten eines gefährlichen Hundes wird nach §11 und 12 NHundG nur Personen gewährt, die über ein Führungszeugnis bei der Behörde Ihre „Zuverlässigkeit“ nachweisen können und auch eine „persönliche Eignung“ für das Halten vorliegt. Neben den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben setzen wir besonders auf Ihre Motivation in der Arbeit mit Ihrem Hund.

Kosten: 650 € inkl. Gutachten und Mwst.

Termine: Bitte melden Sie sich telefonisch bei Dr. Maria Meyer (siehe Kontaktbereich auf dieser Seite) zur Abstimmung eines Termins.

Achtung: Fristen für das Wesensgutachten!

Nach Auflage durch eine Fachverwaltung/Behörde bzw. nach Antrag auf das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes wird ab dem Tag der Antragsstellung eine Frist von 3 Monaten zur Vorlage eines Wesensgutachtens gewährt. Diese Frist kann auf Antrag einmalig um weitere 3 Monate verlängert werden. Wird auch dann kein Gutachten vorgelegt erlischt die befristete Halteerlaubnis.

Unser Angebot

Vorbereitung und Abnahme des Wesenstests durch die Praxis für Verhaltensmedizin

Gerne unterstützen bei der Vorbereitung des Wesenstest, führen eine Abnahme durch, verfassen Gutachten und beraten Sie rund um das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden.

Anmeldung und Preise

Voraussetzungen, Anmeldung und Kosten

Voraussetzungen: Das Halten eines gefährlichen Hundes wird nach §11 und 12 NHundG nur Personen gewährt, die über ein Führungszeugnis bei der Behörde Ihre „Zuverlässigkeit“ nachweisen können und auch eine „persönliche Eignung“ für das Halten vorliegt. Neben den behördlichen und gesetzlichen Vorgaben setzen wir besonders auf Ihre Motivation in der Arbeit mit Ihrem Hund.

Kosten: 650 € inkl. Gutachten und Mwst.

Termine: Bitte melden Sie sich telefonisch bei Dr. Maria Meyer (siehe Kontaktbereich auf dieser Seite) zur Abstimmung eines Termins.

Kontakt

Anfragen zur Hundeschule Wunstorf

Erstanfragen, Kurs- & Trainingsplanung
Sie haben eine Erstanfrage (z. B. Einstieg in Welpen- oder Junghundekurse), eine Anfrage für ein Einzeltraining oder sind bereits Mitglied in unserer Hundeschule und haben Fragen zur Trainingskoordination, der Kursplanung oder dem Kauf von Trainingskarten? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an:

Sabine Kiwitt
Tel.: +49 (0)179 496 1667
E-Mail: kiwitt@hundeschule-wunstorf.de

Einzelstunden, Verhaltenstherapie & Hundeführerschein
Allgemeinen Beratungen (z. B. Welpenkauf), zur Praxis für Verhaltensmedizin (z. B. Problemhunde, Wesenstest), Chiropraktik und Hundeführerschein (Sachkundenachweis und praktische Prüfung) richten Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular an:

Training für Mensch und Hund
Hundeschule und Praxis für Verhaltensmedizin
Inh. Dr. med. vet. Maria Meyer
Tierärztin
Tel.: +49 (0)179 496 1667
E-Mail: info@hundeschule-wunstorf.de

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